Wie wird ein Pflegebett beantragt?

Tagespflege

Wie wird ein Pflegebett beantragt?

Wie wird ein Pflegebett richtig beantragt?

Meist geschieht es ohne Vorwarnung ein: Ein Familienmitglied wird zum Pflegefall und viele Fragen müssen schnell beantwortet werden. Ein Anrecht auf ein höhenverstellbares Pflegebett und dessen Genehmigung hängt hierbei von bestimmten Voraussetzungen ab. Diese werden bemessen an der Schwere der Krankheit und/oder der Stärke der Pflegebedürftigkeit.

Das professionelle Pflegebett bedeutet nicht nur eine Erleichterung für die pflegenden Angehörigen. Es dient auch beim Einsatz eines mobilen Pflegediensts als große Erleichterung und es erhält die Mobilität des Patienten für lange Zeit. Abhängig von der Pflegebedürftigkeit bietet der Markt ein angepasstes Modell für jeden Bedarf. Das sogenannte Niederflurbett wurde zum Beispiel speziell entwickelt für Demenzpatienten. Es schützt hier vor der Gefahr des Herausfallens und verringert so das Unfallrisiko.

Krankenbett oder Pflegebett – wo ist der Unterschied?

Den Namen bestimmt der Geldgeber für das Bett:

  • Die Kosten für das Krankenbett werden von der Krankenkasse übernommen
  • Die Kosten für das Pflegebett übernimmt die Pflegeversicherung

Kostenerstattung über die Krankenkasse:

Als technisches Hilfsmittel übernimmt die Krankenkasse die Bezahlung des Krankenbetts. Eine Pflegestufe ist hierzu nicht nötig. Werden die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen, so kann ein Pflegebett – nachrangig zur Krankenkasse – bei der Pflegekasse beantragt werden.

Kostenerstattung über die Pflegekasse:

Hier herrschen andere Voraussetzungen. Dieses Bett wird von der Pflegekasse erst mit einer Pflegestufe übernommen.

Daraus ist ersichtlich, dass ein Krankenbett auch ohne Pflegestufe erhältlich ist!

Bei den technisch identischen Hilfsmitteln bedeutet es für Patient und Pflegenden keinen Unterschied, wer bezahlt. Wichtig ist nicht der Kostenträger sondern die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch den Antrag.

Pflegebett beantragen

Welche Voraussetzungen benötigt die Genehmigung für ein Pflegebett?

Um die Kostenübernahme für ein Pflegebett durch die Pflegeversicherung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese bestimmt das Sozialgesetzbuch (SGB) XI, §40:

Das Pflegebett als Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel

  • muss die Pflege erleichtern
  • muss zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder
  • ihm eine selbständige Lebensführung ermöglichen

 

Wo muss der Antrag für ein Pflegebett / Krankenbett gestellt werden?

Grundsätzlich sind sowohl Krankenkasse als auch Pflegekasse für ein Pflegebett / Krankenbett und dessen Kostenübernahme zuständig. Zu Beginn wird das Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragt.

  • Der Bedarf eines Krankenbettes wird hierzu mit dem zuständigen Arzt besprochen. Dieser erstellt eine Verordnung, ähnlich einem Rezept. Wichtig ist hierbei, dass auf der Verordnung ein „behindertengerechtes Bett“ beschrieben wird.
  • Ist eine Pflegebedürftigkeit vorhanden, so kann bereits im Pflegegutachten des MDK der Bedarf für ein höhenverstellbares Pflegebett vermerkt werden, um die häusliche Krankenpflege zu erleichtern. An dieser Stelle wird das Pflegebett bei der Pflegekasse beantragt. Hier werden dann die Kosten für das Pflegebett von dieser übernommen.

Bevor Sie ein Pflegebett organisieren, gilt daher:

Klären Sie vorher, ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse die Kosten übernimmt, ob Sie einen Antrag oder eine Verordnung vorzulegen haben. Eine Pflegebett Anschaffung ohne vorherige Genehmigung kann bedeuten, dass eine Kostenerstattung weder durch Krankenkasse noch durch Pflegekasse erfolgt!

Was geschieht, wenn der Antrag auf ein Pflegebett abgelehnt wird?

Wird auf Ihren Antrag für ein Pflegebett mit einer Ablehnung reagiert, ist noch nichts verloren! Legen Sie innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Widerspruchsfrist (meistens vier Wochen) Ihren schriftlichen Widerspruch ein.

Welche Eigenleistung ist für ein Pflegebett zu bringen?

Jeder Krankenversicherte ab 18 Jahren muss für das Pflegebett eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro leisten. Ausnahme sind Versicherte, die von einer Zuzahlung befreit sind.

Bitte beachten Sie: Auch wenn diese geringe Zuzahlung für ein Pflegebett nicht gleich ins Auge sticht: Aufgrund unzähliger Pflege-Zuzahlungen durch eine Pflegebedürftigkeit entstehen schnell größere Summen. Berücksichtigen Sie eine mögliche Zuzahlungsbefreiung und die Möglichkeiten, angefallene Kosten bei der Steuer abzusetzen!

Wem gehört das Pflegebett?

Weder Pflegebett noch andere technische Hilfsmittel / Pflegehilfsmittel gehören dem Antragsteller. Diese Leihgaben gehen nach Gebrauch wieder in den Besitz der Krankenkasse oder Pflegekasse über. Die Rückgabe übernimmt der Lieferant von Ihrem Pflegebett.

Eine Ablehnung der leihweisen Überlassung von einem – vielleicht gebrauchten – Krankenbett hat zur Folge, dass Sie selbst die Kosten für ein Neues zu tragen haben. Selbstverständlich können Sie alternativ ein Pflegebett ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zusammenstellen und kaufen. Sanitätshäuser und Internet-Shops bieten Ihnen Ihr persönliches Krankenbett, teilweise zu günstigen Preisen.

Ist ein Seniorenbett eine Alternative zum Pflegebett?

Ein Pflegebett erinnert stark an die Betten im Krankenhaus. Das Gestell findet nicht überall den gewünschten Platz, die Folge ist der Umzug aus dem gewohnten Schlafzimmer und weg vom Partner. Das ist der Grund, warum nicht für jeden Pflegebedürftigen ein klassisches Krankenbett in Frage kommt.

Eine Alternative zum Pflegebett bietet hier das sogenannte Seniorenbett. Meist ohne technische Vollausstattung aber für den Einsatz ausreichend, besitzt das Seniorenbett kein reguläres Krankenbett Gestell. Der Einlegerahmen wird in das vorhandene Doppel- oder Einzelbett eingelegt.

Pflegebett beantragen

Ist ein Niederflurbett eine Alternative zum freiheitsentziehenden Pflegebett?

Gerade bei Demenzpatienten, die nachts zur Bettflucht neigen, wird das Krankenbett mit den angebrachten Bettgittern als sichere, wenn auch freiheitsentziehende Lösung bewertet. Das sogenannte Niederflurbett kann hier sehr weit nach unten gestellt werden. Es bietet hier eine moderne Alternative für die Freiheit des Patienten und gegen ein potentielles Verletzungsrisiko.

Welche weiteren Variationen gibt es als Pflegebett?

Das moderne Pflegebett gibt es als

  • tiefenverstellbares Pflegebett
  • Pflegebett mit Aufstehhilfe (Aufstehbett)
  • Sitzbett
  • Niedrig Pflegebett (Niederflurbett, Niedrigbett)
  • Schwerlastbett
  • Mobilisierungsbett
  • Lagerbett
  • Intensiv Pflegebett
  • Therapiebett / Rehabett
  • Stehbett
  • Seitenlagerungsbett
  • Kinder- und Kleinwüchsigenbett

 

Wie Sie die Kranken- oder Pflegeversicherung weiter unterstützt

Die Hilfe ist nicht nur auf ein Pflegebett beschränkt und der Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel endet nicht an der Haustür. Auch Bewohner eines Pflegeheims haben diese Ansprüche.

Ein Krankenbett benötigt Strom. Für ein von der Krankenkasse genehmigtes strombetriebenes Hilfsmittel übernimmt diese auf Antrag die anfallenden Stromkosten! Dies gilt auch für Heimbeatmungsgeräte, elektrische Rollstühle usw.

Das Bett ist oft erst der Anfang. Der behindertengerechte Umbau der Wohnung kann der nächste Bedarf sein. Mit Zuschüssen von bis zu 4000 Euro wird Ihnen von der Pflegekasse hier geholfen. Bereits ein Badewannenumbau zur barrierefreien Dusche ist damit möglich.

2 Comments
  • Friese
    Posted at 13:36h, 08 März Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mein Vater hat schon ein Pflegebett,möchte ein Niedriegflurbett haben ,da er mehrmals Nachts bei seiner vorliegenden Demenz schon gestürzt ist und eine Sturzmatte abgelehnt wurde von der BEK.
    Was muss auf der Verordnung stehen?
    Mit freundlichen
    K.Friese

    • Mariola Endres
      Posted at 19:29h, 22 März Antworten

      Sehr geehrte Frau Friese,
      leider können wir Ihnen pauschal nicht sagen, was in der Verordnung stehen muss. Dies ist bei jeder Kasse etwas unterschiedlich. Idealerweise bitte einfach direkt bei Ihrer Krankenkasse anfragen, die Ihnen sicherlich gerne Auskunft hierzu gibt.
      Viele Grüße, Ihr Team von VitalAssist

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