18 Mrz Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege – Entlastung für den Pflegenden
Auch wenn die Pflege eines Angehörigen eine große Belastung bedeutet: Viele Pflegebedürftige werden privat gepflegt. Verwandte, meist Kinder oder Enkel, pflegen ihre Angehörigen zuhause, um durch ihre Nähe und den privaten Zuspruch dem Pflegebedürftigen den Lebensabend so angenehm wie möglich zu gestalten. Doch was geschieht, wenn die pflegende Person krank wird? Wie kann man die Zeit des verdienten Urlaubs überbrücken? Abhängig von der erforderlichen Pflegeintensität sind selbst kurze Freizeitaktivitäten wie ein Kinobesuch nicht ohne weiteres möglich. Für diese Zeit kann der Pflegebedürftige ja nicht einfach allein gelassen werden. Damit der Betroffene trotz Verhinderung des Pflegenden bestens versorgt wird, gibt es das Angebot der Verhinderungspflege.
Welche Voraussetzungen erlauben die Verhinderungspflege?
Für die Finanzierung durch die Pflegeversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Pflege muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige oder Freunde) stattfinden, um die Übernahme der Kosten zu ermöglichen. Findet die Betreuung des Pflegebedürftigen ausschließlich durch einen Pflegedienst statt, wird ein Antrag auf Verhinderungspflege abgelehnt. Diese Regelung ist einfach erklärt. Ein Pflegedienst, von der Pflegekasse bezahlt, ermöglicht dem Angehörigen grundsätzlich die Abwesenheit. Eine Verhinderungspflege ist somit durch den Pflegedienst bereits gewährleistet.
Unerlässlich für die Genehmigung – eine Pflegestufe
Eine vorliegende Pflegestufe ist eine weitere Vorgabe der Pflegekassen, damit die Bezahlung einer Verhinderungspflege gewährleistet ist. Bereits die sogenannte Pflegestufe 0 ist hierzu ausreichend, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz besteht. Demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen definieren die eingeschränkte Alltagskompetenz und erlauben die Kostenübernahme bereits vor Pflegestufe I, II oder III. Zuerkannt wird die eingeschränkte Alltagskompetenz vom MDK im Auftrag der Pflegekasse.
Zeitliche Vorgabe
Die Finanzierung durch die Pflegekasse ist nicht sofort möglich. Die private Pflegeperson muss zuvor mindestens sechs Monate seine Pflicht als Betreuer erfüllen. Erst dann werden die Kosten für eine „Vertretung“ übernommen. Die Genehmigung der Pflegestufe wird als Beginn festgelegt und bestimmt den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine Verhinderungspflege. Diese Frist von sechs Monaten gilt nur für die erste Verhinderungspflege und ihre Beantragung.
Die Übernahme der Verhinderungspflege
Wer die Verhinderungspflege übernimmt, ist oft von der Länge und der erforderlichen Pflege-Intensität abhängig. Entschieden wird dies von der Pflegeperson. Sie wird meist von ambulanten Pflegediensten oder vollstationär in einer Pflegeeinrichtung übernommen. Auch Verwandte, Freunde und Nachbarn können die Pflege übernehmen. Die Bezahlung wird von der Art der Pflegeübernahme bestimmt.
Neuerungen bei der Verhinderungspflege
Die Höhe der Kostenerstattung wird immer wieder angepasst, um steigenden Preisen der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste gerecht zu werden. Auch der kalenderjährliche Anspruch wurde zum Jahreswechsel erhöht. Waren es 2014 noch 28 Tage, so ist seit 2015 eine Verhinderungspflege für 42 Tage möglich. Zudem kann nun die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden. In welchen Abschnitten die zustehende Zeit in Anspruch genommen wird, liegt in der Entscheidung der Pflegeperson. Es dürfen Teilabschnitte von Stunden, Tagen oder Wochen sein. Die Verhinderungspflege, ihre Finanzierung und Variationsmöglichkeiten sind eine wertvolle zeitliche Unterstützung und Entlastung für die private Pflege.
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