28 Jul Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung – Effektiver Kostenschutz für Angehörige im Todesfall nahestehender Personen
Mit einer Sterbegeldversicherung lassen sich die Kosten abdecken, die aus Anlass des Todes nahestehender Angehöriger entstehen. Diese sind ansonsten von den bestattungspflichtigen Angehörigen bzw. Erben aus eigenen Mitteln zu tragen, wenn der Sozialhilfeträger nicht eintrittspflichtig ist. Sterbegeldversicherungen zahlen beim Tod des Versicherten eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich etwaiger Zinsgewinne und Überschussanteile aus. Dabei ist die Versicherungssumme – meist zwischen 2.500 bis 10.000 Euro – so bemessen, dass die Bestattungskosten und etwaige sonstige todesfallbedingte Aufwendungen ganz oder größtenteils abgedeckt sind. Bei vielen Sterbegeldversicherungen baut sich der Versicherungsschutz über ein bis drei Jahre auf, sodass die volle Versicherungssumme nicht sofort in voller Höhe zur Verfügung steht. Bei manchen Sterbegeldversicherungen ist beim Unfalltod des Versicherten jedoch die gesamte (oder sogar doppelte) Versicherungssumme sofort fällig. Da die zahlreichen Anbieter von Sterbegeldversicherungen höchst unterschiedliche Leistungen offerieren, ist ein Konditionenvergleich unverzichtbar, wie ihn Vergleichsportale, beispielsweise netzsieger.de, ermöglichen.
Die Kosten des Todesfalls sinnvoll absichern
Gerade für ältere, gegebenenfalls pflegebedürftige Personen ist neben der Abdeckung des Pflegerisikos auch die Absicherung der Bestattungskosten und der sonstigen todesfallbedingten Aufwendungen sinnvoll, damit die Hinterbliebenen nicht mit der Kostenlast allein gelassen werden. Da Sterbegeldversicherungen meist auch ältere Personen im Alter von 65 Jahren und mehr ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen, können auch noch Senioren mit schlechten Gesundheitszustand dafür sorgen, dass ihre Hinterbliebenen die Todesfallkosten mit der Leistung aus einer Sterbegeldversicherung abdecken können. Die meisten Sterbegeldversicherungen bieten Versicherungssummen an, die der Aufgabebereitschaft der meisten Hinterbliebenen im Todesfall entsprechen. Eine Umfrage hat ergeben, dass rund ein Drittel aller Befragten bereit waren, 2.000 bis 4.000 Euro an Bestattungskosten aufzuwenden. Rund ein Viertel der Befragten war sogar bereit, 4.000 bis 6.000 Euro auszugeben. Etwa 16 % aller Angehörigen würden sogar höhere Beträge ausgeben. Die tatsächlichen Aufwendungen für Erd-, Feuer- und Seebestattungen sind – bei erheblichen regionalen Unterschieden – oft höher, als die zahlungspflichtigen Erben erwarten oder auszugeben bereit sind. Dabei sind die eigentlichen Bestatterleistungen wie
– Überführung
– Sarg bzw. Urne
– Ankleiden und Einsargen
– Totenbekleidung
– Aufbahrung
– Verwaltungsaufwendungen
insgesamt mit mindestens 760 bis 2340 Euro anzusetzen.
Hinzu kommen Kosten, die nicht beim Bestatter verbleiben, aber oft über diesen abgerechnet werden. Dazu gehören u.a. folgende Positionen:
– amtliche Leichenschau
– Gebühren für Totenschein und Sterbeurkunde
– Beisetzungs- bzw. Einäscherungskosten
– Grabnutzungsgebühren für Einzelgrab, Gruft oder Beisetzungsfeld
Hier reichen die Aufwendungen insgesamt von 990 bis 2890 Euro.
Hinzu kommen die Friedhofsgebühren, die vom kirchlichen oder kommunalen Friedhofsträger berechnet werden. Dies sind die eigentlichen Bestattungskosten (Ausheben und Anlegen der Grabstelle, manchmal auch Erstbepflanzung), die Kosten für die (meist befristete) Grabnutzung und die Nutzung der Einsegnungs- oder Trauerhalle. Hier liegen die Kosten bei nochmals 1.590 bis 3.720 Euro.
Insgesamt können daher die durch einen Sterbefall bedingten Aufwendungen zwischen 3.340 und 8.950 Euro liegen, wobei bei höheren Ansprüchen die Kosten auch deutlich höher ausfallen können. Zudem gibt es große regionale Preisunterschiede.
Aufwendungen im Todesfall sicher tragen können
Seit 2004 gibt es kein Sterbegeld als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung mehr. Da die tatsächlichen Kosten oft deutlich höher als die erwarteten Aufwendungen sind, bietet eine Sterbegeldversicherung die Gewähr, dass im Bedarfsfall ein Geldbetrag zur Verfügung steht, der für eine würdevolle Bestattung ausreicht. Dabei ist entgegen der manchmal zu hörenden Kritik zu bedenken, dass Sterbegeldversicherungen ein deutlich höheres Risiko der Inanspruchnahme tragen als herkömmliche Kapital- oder Lebensversicherungen. Trotzdem ist das Überzahlungsrisiko (höhere Prämienzahlungen als ausgeschüttete Versicherungsleistung) äußerst gering.
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