26 Feb. Polnische Pflegekräfte
Polnische Pflegekräfte – eine gute Entscheidung
Wenn es darum geht, trotz Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden bleiben zu können, ist es eine gute Lösung, sich durch polnische Pflegekräfte privat versorgen zu lassen. Polnische Pflegekräfte zur Privatversorgung sind qualifiziert und gut ausgebildet. Sie stellen eine praktische und umfassende Hilfe im Alltag dar. Aufgrund niedriger Lohnstrukturen bietet es viele Vorteile, polnische Pflegerinnen privat anzustellen und die benötigte und gewünschte Pflegeleistung insgesamt preiswerter zu gestalten.
Polnische Pflegekräfte vs. Altenpflege aus Deutschland
Gegenüber dem Einsatz von deutschen Betreuerinnen und Betreuern bedeutet es keine wirklichen Nachteile, sich durch polnische Pflegekräfte privat versorgen zu lassen. Polnische Altenpflegerinnen bieten in etwa dieselbe Qualifikation, die Pflegerinnen aus Deutschland mitbringen. Eine spezielle Nachschulung ist daher nicht nötig. Polnische Pflegerinnen, die privat eingesetzt werden, bieten zudem meist eine bessere moralische Qualifikation. Die katholisch begründete, familiär ausgerichtete Denkweise in Polen und die damit einhergehende ethisch tiefliegende Verwurzelung der privaten Personenpflege sorgt für höhere Motivation. Die daraus folgende Einsatzbereitschaft macht die Pflege durch polnische Arbeitskräfte zu etwas Besonderem.
Gibt es Verständigungsprobleme?
Polnische Pflegerinnen, die privat eingesetzt und vermittelt werden, können sich ohne Probleme auf Deutsch verständigen. Vermittlungsagenturen oder die Deutsche Arbeitsagentur achten darauf, dass es keine Sprachbarrieren zwischen Betreuern und Pflegebedürftigen gibt, um pflegerische oder kommunikative Schwierigkeiten zu vermeiden. Somit ist sichergestellt, dass der Kommunikation im Alltag nichts im Wege steht.
Polnische Pflegekräfte privat in der 24 Stunden Pflege
Polnische Pflegekräfte privat für die 24 Stunden Betreuung einzusetzen, bietet große Vorteile. Jedoch gilt es auch, einige rechtliche Beschränkungen zu berücksichtigen. Der Begriff „24 Stunden“ bedeutet niemals eine Betreuung durch eine Pflegekraft rund um die Uhr. Auch für polnische Pflegekräfte gelten die deutschen Arbeitsgesetze. Somit ist ein Maximaleinsatz von acht bis zehn Stunden pro Arbeitstag möglich. Eine praktische Betreuung für 24 Stunden wäre also nur durch den Einsatz im Schichtbetrieb möglich. Dabei beschränkt sich die Betreuung durch polnische Pflegekräfte privat nicht nur auf pflegerische Tätigkeiten. Auch die alltägliche Hilfe im Haushalt ist natürlich möglich. Die Einsatzzeiten sollten dabei aber nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass die privaten Interessen der oft streng katholisch erzogenen Betreuerinnen aus Polen berücksichtigt werden. Dies betrifft auch die Beachtung von religiösen Feiertagen und polnischen Nationalfeiertagen bei der Planung der Arbeitszeiten. Diese persönliche Rücksichtnahme der Auftraggeber verbessert das private Verhältnis zwischen Pflegerinnen und Pflegebedürftigen – auch wenn es dafür keine tariflichen Bestimmungen gibt.
Vermittlungsagenturen für polnische Pflegekräfte
Polnische Pflegekräfte können oft direkt angestellt werden. Dies bedeutet, dass die Betreuerin auf eigener Rechnung unterwegs ist. Hier gilt es selbstverständlich, sämtliche rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für die direkte und private Beauftragung zu berücksichtigen, damit die Betreuung auf legaler Basis funktioniert. Meist werden polnische Pflegekräfte privat beauftragt, dabei jedoch über professionelle Agenturen vermittelt. Diese prüfen und beachten den Ausbildungsstandard und die gewünschte und nötige Qualifikation der Betreuungskräfte für den Einsatz. Nötige Deutschkenntnisse werden dabei ebenso geprüft. Gesetzliche Standards und die Berücksichtigung von Arbeitszeiten werden durch Vermittlungsagenturen beachtet und die rechtliche Mindestlohn-Vorgabe eingehalten. Somit befinden sich sowohl der Auftraggeber als auch die polnische Pflegekraft auf der gesetzlich sicheren Seite.
Die finanzielle Unterstützung für den Einsatz polnischer Pflegekräfte privat
Pflegebedürftige können das Pflegegeld zur teilweisen Finanzierung der privaten Pflege nutzen. Zusätzlich können finanzielle Mittel der Kurzzeit- und Verhinderungspflege genutzt werden, wenn diese Leistungen der Pflegekasse während eine Kalenderjahrs nicht in Anspruch genommen werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen können zudem bis 4.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
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