Der Pflegegrad 5 wurde für Pflegebedürftige erstellt, die umgangssprachlich als Härtefälle bezeichnet werden. Sie leiden unter einer starken Einschränkung der Alltagskompetenz und sind zugleich hochgradig körperlich beeinträchtigt. Menschen mit diesem Pflegegrad sind steh- und gehunfähig und überwiegend bettlägerig. Die Grundpflege sowie sämtliche Hilfestellungen im Alltag müssen bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 zu 100 Prozent übernommen werden. Ohne Unterstützung sind praktisch keine alltäglichen Vorgänge ausführbar. Aufgrund dieser Hilflosigkeit wird der notwendige tägliche Zeitaufwand für die Alltagsverrichtungen mit 245 bis 279 Minuten pro Tag berechnet. Die extrem starke Hilfsbedürftigkeit macht die Präsenz einer Pflegeperson rund um die Uhr nötig. Eine Nächtliche Hilfe muss dabei mindestens dreimal pro Nacht stattfinden.
Von Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 sind keine Eigenaktivitäten zu erwarten. Sämtliche Motivation muss vom Pflegenden erfolgen, da nur durch Anregung und Ansprache Reaktionen des Betroffenen zu erwarten sind. Daher geschieht die regelmäßige Zuwendung durch anregende Gespräche, ein Vorlesen oder bei Bedarf auch durch die Beruhigung des Betroffenen.
Alle krankheitsbedingten Anforderungen wie Medikamentengabe, das Spritzen von Insulin oder eine Blutzuckermessung müssen zu 100 Prozent vom Pflegenden übernommen werden. Eigenaktivitäten sind bei Betroffenen des Pflegegrades 5 hier nicht zu erwarten.
Auch hier findet die private Rundum-Pflege durch Ehepartner oder durch weitere Angehörige in deren eigenen vier Wänden statt. Privates Pflegepersonal kann hier als Alternative oder als unterstützende Hilfe beauftragt werden. Auch ein professioneller Pflegedienst kann zur täglichen Grundpflege die Betroffenen unterstützen.
Im Punktesystem des neuen Begutachtungsinstrumentes NBA sind zur Einstufung in den Pflegegrad 5 mindestens 90 von 100 möglichen Punkten erforderlich. Der Pflegegrad 5 erfordert „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.
Findet eine häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte statt, so erhält der Antragsteller des Pflegegrades 5 ein Pflegegeld von 990 Euro monatlich. Alternativ oder kombiniert ist eine Pflegesachleistung für häusliche Pflegedienste oder ambulante Versorgung in einer Einrichtung eine Unterstützung von 2.299 Euro möglich. Die vollstationäre Versorgung wird mit monatlich 2.005 Euro bezuschusst.
Hier finden Sie Informationen zu den weiteren Pflegegraden: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4
Änderungen bei den Pflegeleistungen ab Januar 2025
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