Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 – Definition und Leistungen

Auch der Pflegegrad 4 gilt für Betroffene mit und ohne Einschränkung der Alltagskompetenz. Davon betrifft er aber zu ca. zwei Drittel Personen mit kognitiven Einschränkungen, also Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Hier betrifft der Pflegegrad 4 zum größten Teil Menschen, die durch eine vollständige Immobilität gekennzeichnet sind, beispielsweise hervorgerufen durch eine Querschnittslähmung oder eine fortgeschrittene multiple Sklerose. Doch kann auch eine ausgeprägte Altersschwäche der Grund dafür sein. Auch starke körperliche Behinderungen aufgrund Diabetes mellitus oder einer Oberschenkelamputation werden beim Pflegegrad 4 mit eingeschlossen. Die kognitiven Fähigkeiten sind vorhanden, Konzentrationsschwierigkeiten, Stimmungsschwankungen oder Angstzustände aufgrund der körperlichen Problematiken sind möglich.

 

Hilfen bei den Alltagsverrichtungen bei Pflegegrad 4

Eine vollständige Übernahme der Grundpflege ist bei Betroffenen des Pflegegrades 4 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz nötig. Teile der Nahrungsaufnahme können vielleicht noch übernommen werden. Der Zeitaufwand für die Hilfe liegt zwischen 184 und 300 Minuten, wobei ein Betreuungsbedarf im Bereich von 300 Minuten eher als realistisch einzuschätzen ist. Für die alltägliche Hilfeleistung ist eine helfende Hand immer in Rufweite. Trotz der Fähigkeiten des Betroffenen, Gefahren zu erkennen und ggf. einen Notruf zu bedienen, ist eine Telefonverwendung bereits nicht mehr möglich. Daher dürfen Betroffene dieses Pflegegrades maximal eine Stunde allein gelassen werden. Auch nachts ist ein erhöhter Hilfsbedarf vorhanden. Dieser reicht vom mehrmaligen Umlagern bis zum Wechseln der Inkontinenzprodukte.

 

Die psychosoziale Hilfestellung

Aufgrund der fehlenden Mobilität ist eine starke emotionale Zuwendung und Motivation  durch den Helfenden nötig. Sämtliche Beschäftigungsmaßnahmen – vom Fernsehen bis zum Lesen eines Buches – benötigen personelle Unterstützung. Der zeitliche Umfang wird mit 1 bis 5,3 Stunden eingeschätzt.

 

Die Organisation der Betreuung

Menschen, die aufgrund einer körperlichen Behinderung den Pflegegrad 4 erhalten, müssen in der Regel rund um die Uhr betreut werden. Diese Aufgabe übernehmen meist Angehörige. Eine Zuhilfenahme von Pflegediensten zur Verstärkung bei bestimmten Aufgaben wird dabei oft praktiziert.

 

Pflegegrad 4 

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Diese Art der Einstufung betrifft zumeist Menschen mit einer Demenzerkrankung im fortgeschrittenen Stadium. Alternativ betrifft dies auch Personen, die neben einer weniger starken Demenzerkrankung zusätzliche körperliche Behinderungen haben.

 

Hilfestellung im Alltag bei Pflegegrad 4

Bei Menschen des Pflegegrades 4 mit eingeschränkter Alltagskompetenz ist eine fast vollständige oder komplette Übernahme der Grundpflege nötig. Unter Anleitung kann von Betroffenen noch mitgearbeitet werden, sei es bei Hygienevorgängen oder bei der Nahrungsaufnahme mundgerecht zubereiteten Essens. Aufgrund der Neigung zu Fehlverhalten oder Sturzgefahr müssen die Menschen begleitet oder beaufsichtigt werden, auch wenn bei 50% der Betroffenen ein selbständiges Gehen noch möglich ist. Der Zeitaufwand liegt zwischen 128 und 250 Minuten. Pflegebedürftige, die noch selbst essen und gehen können, bedeuten weniger Aufwand bei der Grundversorgung. Aufgrund der größeren Aktivität muss für den erhöhten Aufsichtsbedarf aber mehr Zeit verwendet werden. Grundsätzlich ist eine 24-stündige Aufsicht bzw. Anwesenheit nötig. Nur bei weniger fortgeschrittener Demenz ist es möglich, den Wohnbereich für eine oder mehrere Stunden zu verlassen. Eine größere Mobilität verstärkt die Gefahr und den Aufsichtsbedarf. Der nächtliche Hilfsbedarf kann zwischen ein- und sechsmal pro Nacht liegen. Abgesehen von Lagern und Wechsel des Inkontinenzmaterials müssen mobile Personen ggf. wieder beruhigt werden.

 

Psychosoziale Hilfeleistung

Bei Menschen dieses Grades mit eingeschränkter Alltagskompetenz muss praktisch jede Beschäftigung angeleitet werden. Eine Tagesstrukturierung muss stattfinden. Potentielles Fehlverhalten muss durch den Helfenden umgehend erkannt und der Betroffene davon abgelenkt werden. Der zeitliche Aufwand, der meist durch Angehörige geleistet wird, ist sehr groß. Er liegt oft bei 24 Stunden und bedeutet neben körperlicher auch eine psychische Belastung der Pflegenden.

 

Krankheitsbedingte Hilfe

Soweit kein Bedarf einer medizinischen Unterstützung durch eine körperliche Krankheit vorliegt, beschränken sich die krankheitsbedingten Anforderungen auf ggf. nötige Medikamentengabe oder den Transport zum Arzt.

 

Organisation der Hilfsleistungen

Soweit nicht Angehörige allein die Betreuung von Menschen des Pflegegrades 4 mit eingeschränkter Alltagskompetenz übernehmen, ist eine regelmäßige Unterstützung durch  Pflegedienste möglich. Eine Rundumbetreuung durch professionelle Kräfte wird ebenso finanziell unterstützt. Auch die Betreuung durch eine Tagespflege kann nach § 45b SGB XI mitfinanziert werden.

 

Die Bewertung des Pflegegrades 4

Der Pflegegrad 4 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ und erhält eine Punktebewertung zwischen 70 bis unter 90 Punkten.

 

Leistungen des Pflegegrades 4

Die Art der Pflege bestimmt die Höhe der finanziellen Leistungen für den Pflegegrad 4. Eine mögliche Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim wird mit einer monatlichen finanziellen Hilfe von 1.854 Euro unterstützt. Für eine teilstationäre Pflege bekommt der Antragsteller ebenso wie für die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen eine Unterstützung von 1.859 Euro. Eine Leistung von 800 Euro monatlich erhält er für die häusliche Pflege.

 

Hier finden Sie Informationen zu den weiteren Pflegegraden: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 5

 

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