Pflegegeld beantragen

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Was ist beim Antrag einer Pflegestufe zu beachten?

Es ist leider nicht nur das langsame Älterwerden und die damit einhergehende Verschlimmerung von Schwächen und Krankheiten. Auch Unfälle oder plötzliche Krankheiten können jeden von uns zum Pflegefall machen. Dann ist schnelle Hilfe nötig. Nicht nur medizinische und pflegerische Unterstützung hilft uns aus den Tiefen des Alltags. Wir benötigen zum Erhalt unserer Lebensqualität auch finanzielle Hilfe. Nötiges Pflegegeld beantragen ist grundsätzlich nicht schwer – solange Sie beim Antrag einer Pflegestufe einiges beachten. Denn: Beim Antrag einer Pflegestufe können kleine Fehler bereits zu einer Falschbewertung oder einer Ablehnung durch die zuständige Pflegekasse führen.

Wann macht es Sinn für Sie, Pflegegeld zu beantragen?

Der Antrag einer Pflegestufe ist dann wichtig, wenn Sie Tätigkeiten nicht mehr ohne Hilfe ausführen können, die eigentlich selbstverständlich sind. Dann, wenn Sie beim Ausführen von alltäglichen Arbeiten hilflos sind, ist der Zeitpunkt, um Pflegegeld zu beantragen:

  • Ist das Be- und Entkleiden ohne fremde Hilfe möglich?
  • Ist die eigenständige Körperreinigung noch möglich? (Zähneputzen, Haarpflege, Reinigung von Beinen und Rücken)
  • Kann die selbständige Mobilität innerhalb der Wohnung gewährleistet bleiben? (Ist ein Rollator, ein Rollstuhl oder ein E-Mobil nötig?)
  • Kann noch ohne Hilfe gekocht werden? Wird „Essen auf Rädern“ benötigt?
  • Ist die Nahrungsaufnahme ohne Hilfe gewährleistet? Wird eine mundgerechte Zubereitung benötigt?
  • Inwieweit ist die Mobilität außerhalb des Wohnbereichs gewährleistet? (Einkauf, Gang zum Arzt, Behördenbesuch)
  • Ist die eigenständige Haushaltsführung noch möglich? (Wohnungs- und Wäschereinigung, Geschirrspülen, Tischdecken)

Pflegegeld beantragen 

Vermeiden Sie Fehler beim Antrag einer Pflegestufe!

Viele Menschen, die Pflegegeld beantragen, arbeiten bei Ihrem Antrag einer Pflegestufe kontraproduktiv. Sie schätzen Ihren körperlichen Zustand nicht richtig ein. Beim Besuch eines Gutachters des Medizinischen Dienstes kommt es durch die Selbstüberschätzung zu Missverständnissen. Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele.

Nehmen wir uns eine ältere Dame, die aufgrund der altersbedingten Schwäche einfach kaum mehr gehen kann. Sämtliche körperliche Tätigkeiten, von Haushaltsarbeiten bis zur eigenen Pflege fallen immer schwerer. Ihr erstes Ziel war der Zuschuss für einen Rollator, um wenigstes ihre Mobilität weitestgehend zu erhalten. Dafür wollte sie Pflegegeld beantragen. Dass es beim Besuch des Gutachters nicht allein um den Rollator geht, sondern um den Antrag einer Pflegestufe, erkannte sie nicht.

Ihr persönlicher Stolz war es, der ihren realen Gesundheitszustand durch eigene Selbstüberschätzung verfälschte. Ihre Hilfsbedürftigkeit kam bei dem neutralen Gutachter nicht an, Gründe für ihren Antrag zur Pflegestufe wurden nicht gesehen. Erst bei einem Krankenhausaufenthalt erkannte die Sozialstation die Problemantik. Die Mitarbeiterin half schließlich, das nötige Pflegegeld zu beantragen. Erst hier war der Antrag auf eine Pflegestufe erfolgreich.

Was wurde falsch gemacht, als die Patientin versuchte, das Pflegegeld allein zu beantragen? Was ist beim Antrag einer Pflegestufe zu beachten?

  • Die Dame erkannte nicht: Ein Pflegegeld zu beantragen ist gleich zu setzen mit einem Antrag einer Pflegestufe.
  • Sie erkannte beim Besuch des Gutachters nicht den eigentlichen Sinn: Es ging um ihre Bewertung für den Antrag einer Pflegestufe. Ein Zuschuss für den Rollator wird davon bestimmt.
  • Ihre Angaben bezüglich ihrer Hilfsbedürftigkeit wurden verfälscht. Für den Gutachter gab es keinen ersichtlichen Grund ihrerseits, Pflegegeld zu beantragen.
  • So konnte dem Antrag auf eine Pflegestufe nicht statt gegeben werden.

Aus oberem Beispiel ist ersichtlich, welche Tücken es haben kann, zur eigenen Unterstützung Pflegegeld zu beantragen. Und diese Fehler können nicht erst beim Besuch des Gutachters geschehen. Bereits beim schriftlichen Antrag einer Pflegestufe sind wichtige Dinge zu beachten.

Für Laien ist es aufgrund der formulierten Fragen oft schwer, das Pflegegeld zu beantragen. Oft ist nicht ersichtlich, was sich beim Antrag einer Pflegestufe hinter den Fragen verbirgt. Gerade die ältere Generation hat gelernt, nicht zu jammern und sich zusammen zu reißen. Dies führt zur Selbstüberschätzung beim Bewerten der eigenen Kräfte und selbständigen Lebensweise.

Diese Fehleinschätzung beim Antrag zur Pflegestufe betrifft oft auch helfende Lebenspartner. Selbst Angehörige machen aufgrund fehlender Anwesenheit falsche Angaben, wenn es darum geht, Pflegegeld zu beantragen. Diese Problematik begründet die Empfehlung, sich bei einem Antrag zur Pflegestufe von professionellen Fachkräften beraten zu lassen. Nehmen Sie erfahrene Hilfe in Anspruch, wenn es darum geht, Pflegegeld zu beantragen.

Was ist beim schriftlichen Antrag zur Pflegestufe zu beachten?

Nicht immer gibt es eine persönliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, wenn Sie Pflegegeld beantragen. Neben dem Antrag zur Pflegestufe wird auch ein umfassender Krankenbericht zur Einstufung bei der Pflegekasse verwendet.

Um ein langes Hin und Her vorneweg zu vermeiden, macht es daher Sinn, sämtliche vorliegenden Gutachten, Befunde, Röntgenbilder und Krankenberichte gleich mit einzureichen, wenn Sie Pflegegeld beantragen. Daraus sind alle Krankheiten mit Dauer, Schwere und resultierenden Beeinträchtigungen für die Pflegeversicherung ersichtlich. Dies macht Ihren Antrag einer Pflegestufe komplett.

Pflegegeld beantragen

Ihr Antrag einer Pflegestufe: Welche Möglichkeiten gibt es, diesen vorzubereiten?

 

Sie werden Ihr Pflegegeld allein beantragen:

Studieren Sie genau die Voraussetzungen, die jeder Pflegestufe vorausgehen und beachten Sie diese, wenn Sie das Pflegegeld allein beantragen. Führen Sie vor dem eigentlichen Antrag einer Pflegestufe am besten ein Pflegetagebuch, das den Anspruch Ihrer Pflege schriftlich darstellt.

Sie werden sich für den Antrag einer Pflegestufe von einem Krankenhaus-Sozialdienst oder einem Pflegestützpunkt helfen lassen:

Der Sozialdienst eines Krankenhauses hilft Ihnen während eines Aufenthaltes dabei, Ihr Pflegegeld zu beantragen. Ein vereinbarter Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter hat folgenden Vorteil: Seine fachliche Kompetenz lässt ihn Fragen stellen, die die reale Hilfsbedürftigkeit an den Tag bringt – ohne Selbstüberschätzung und falschen Stolz. Seine Erfahrung erleichtert die entsprechend geeignete Wortwahl beim schriftlichen Antrag einer Pflegestufe.
Die Hilfe eines Pflegestützpunktes ist kostenfrei und neutral. An dieser Stelle erhalten Sie auch weitere Unterstützung im Bereich der Pflege

Sie werden gemeinsam mit dem Sozialdienst eines Pflegedienstes Ihr Pflegegeld beantragen:

Benötigen Sie für sich oder Ihren Angehörigen einen ambulanten Pflegedienst, hilft Ihnen dessen Sozialdienst beim Antrag der Pflegestufe. Dieser Service, von der Beschaffung der nötigen Unterlagen über die fachkompetente Befragung des Patienten bis zum fertigen Antrag einer Pflegestufe können letztendlich Auswahlkriterien für den zu verwendenden Pflegedienst sein.

Wird von diesem ambulanten Pflegedienst das unterzeichnete Formular für das Pflegegeld direkt beantragt, so erkennt der Medizinische Dienst umgehend die Pflegebedürftigkeit des Patienten. Es steht somit der Bedarf einer professionellen Pflege außer Frage, was für den Antrag einer Pflegestufe die Genehmigung erleichtert. Das ist ein guter Grund, auf diesem Weg das nötige Pflegegeld zu beantragen. Eine dafür zuständige Sozialstation ist sowohl bei mobilen Pflegediensten als auch bei Pflegeheimen verfügbar.
Durch den täglichen Kontakt der Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Menschen haben diese den Weitblick für die Schwere und Entwicklung einer Krankheit. Sie schätzen aufgrund ihrer Erfahrung die Pflegebedürftigkeit dementsprechend ein, um Fragen richtig zu stellen, den Antrag einer Pflegestufe kompetent auszufüllen und das Pflegegeld zu beantragen.

Sie stellen den Antrag einer Pflegestufe gemeinsam mit dem zuständigen Arzt:

Der moderne Arzt findet kaum Zeit für schriftliche Dinge aufgrund der Überlastung. Sollte Ihr Arzt mehr Zeit für Sie haben – fragen Sie ihn nach seiner Unterstützung. Denn: Für die Angaben zu Krankheiten, Schwächen und Gebrechen ist er die richtige Quelle.

Und der Antrag einer Pflegestufe ist erst der Beginn für weitere Anträge finanzieller Zuschüsse, denn:

Ob Rollstuhl oder ein Umbau zum barrierefreien Wohnraum: Sämtliche Entscheidungen zu solchen Hilfen beruhen auf Einschätzung zur vorhandenen Pflegestufe. Daher ist bereits beim ersten Antrag einer Pflegestufe empfehlenswert, professionelle und erfahrene Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Ihr Pflegegeld beantragen!

 

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