16 Jan Pflege zuhause
Pflege zuhause – Hilfe für Angehörige
Aufkommende Pflegebedürftigkeit bei Menschen bedeutet nicht nur die damit verbundene Hilflosigkeit bei den Betroffenen. Es sind auch die pflegenden Angehörigen, die dankbar sind für hilfreiche Tipps, Beratung und Unterstützung. Mit der Kompetenz und den Tipps mobiler Pflegekräfte wird einer potentiellen Überforderung der Angehörigen aktiv entgegen gewirkt. Jedoch stehen noch viele weitere Hilfsquellen für den pflegenden Angehörigen zur Verfügung, die diesen in jeder Hinsicht unterstützen.
Mit der Pflege zuhause kommen die Probleme
Mit der Entscheidung, Angehörige in deren gewohnter Umgebung oder im Umfeld der pflegenden Angehörigen zu versorgen, beginnt nicht nur eine komplette Umstellung des Alltagslebens. Neben nie gekannter emotionaler und körperlicher Belastungen sind es auch finanzielle Mehraufwendungen und viel „Papierkrieg“, die es zu bewältigen gibt. Für den Laien ist es anfangs sehr schwer, sich durch gesetzliche Bestimmungen zu kämpfen. Hier ist es wichtig, auf der Gratwanderung zwischen familiärer Fürsorge und gnadenloser Überforderung nicht zu stürzen. Für diesen Weg geben wir Ihnen einige wertvolle Informationen.
Pflegestützpunkte für kompetente Pflegeberatung
Pflegekassen und Kommunen helfen den pflegenden Angehörigen inzwischen mit Beratungsstellen. Diese so genannten Pflegestützpunkte können wohnortspezifisch über die bundesweite Datenbank der Pflegestützpunkte abgefragt werden. Darüber hinaus bieten viele Kommunen inzwischen eigene Pflegeberatungsstellen an. Betroffene Angehörige haben hier die Möglichkeit, wohnortbezogene Hilfsangebote zu erfragen und wertvolle Beratung zu erhalten.
Zu diesen Beratungsmöglichkeiten wird es ab 01. Januar 2016 noch eine weitere Hilfestellung für pflegende Angehörige geben. Diese haben Anspruch auf eine individuelle Fallbegleitung und Pflegeberatung durch die Pflegekasse. Für Informationen und rechtliche Rahmenbedingungen hierzu steht das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verfügung. Es ist von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 030/340 66 66-02 erreichbar.
Praktisches Wissen für die Pflege
Beste theoretische Informationen und Beratungsgespräche ersetzen keine praktischen Kenntnisse. Ab Januar 2016 sind Pflegekassen dazu verpflichtet, pflegende Angehörige und ehrenamtliche Helfer mit kostenlosen Pflegekursen auszubilden. Angeboten werden diese Kurse meist in Zusammenarbeit mit Pflegediensten und Altenpflegeschulen. Als Gruppen-Schulungen oder individuell zu Hause stattfindend bieten diese Kurse ein umfangreiches praktisches Wissen, welches Pflegenden und Pflegebedürftigen den Alltag erleichtert.
Erfahrung anderer als wichtige Hilfe
So wichtig schriftliche oder mündliche Beratung aus offizieller Hand auch ist, so fachlich verwirrend oder unpersönlich kann diese sein. Organisierte Selbsthilfegruppen oder Angehörigenkreise zum persönlichen Erfahrungsaustausch bieten an dieser Stelle die Möglichkeit, wertvolle Tipps auf gleicher Ebene zu bekommen. Auch Behindertenorganisationen bieten bei speziellen Behinderungen individuelle Beratung und Erfahrungsaustausch. Krankheitsbezogene und behinderungsspezifische Gesprächskreise finden Pflegende auch über städtische Wohlfahrtsverbände, sowie Pflegedienste und Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung für Pflegende und Pflegebedürftige
Dass Pflege zuhause nicht nur viel emotionale und körperliche Leistungen abverlangt, sondern auch Geld kostet, darüber besteht kein Zweifel. Mögliche finanzielle Unterstützungen können bei Pflegekassen, Krankenkassen und beim Sozialamt erfragt werden. Finanzielle Vorteile durch den Anspruch auf einen Behindertenausweis sind ebenso möglich. Dazu können freie Fahrten im deutschlandweiten Personennahverkehr für den Pflegebedürftigen und dessen Begleitperson gehören sowie Vergünstigungen bei Krankenkassen. Über einen möglichen Anspruch informiert das zuständige Versorgungsamt.
Mobile Betreuungsangebote durch Pflegekassen finanziert
Geht die Pflegebedürftigkeit einher mit einer Alzheimer-Krankheit oder einer geistigen Behinderung, so ist die Pflegekasse bereit, bis zu 280 Euro für Betreuungskosten zu übernehmen. Die Wahl zwischen einer zeitlich festgelegten und regelmäßigen Gruppenbetreuung oder einer individuellen stundenweisen Betreuung zuhause bleibt den pflegenden Angehörigen dabei selbst überlassen. Zu den Möglichkeiten der Finanzierung beraten die Pflegekassen und die Betreuungsstützpunkte. Seit Januar 2015 ist es zusätzlich möglich, 40 Prozent des Zuschusses für Sachleistungen für Betreuungsleistungen zu verwenden.
Finanzielle Unterstützung für die Kurzzeitpflege
Auch die pflegenden Angehörigen benötigen eine Auszeit. Die Pflegekassen sind bereit, die Pflegekosten in einer Pflegeeinrichtung für 8 Wochen pro Kalenderjahr zu übernehmen. Die Höhe der Kosten ist hier auf insgesamt 3.224 Euro begrenzt – und bezieht sich auf die reinen Pflegekosten. Das bedeutet, die Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung und andere Investitionen müssen von den betroffenen Pflegebedürftigen bzw. Pflegenden selbst getragen werden.
Verhinderungspflege für die Pflege zuhause
Für Urlaub oder Krankheit des pflegenden Angehörigen gibt es auch die sogenannte Verhinderungspflege. Eine Ersatzpflegekraft kommt zu dem Pflegebedürftigen nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung, um den Angehörigen für kurze Zeit zu ersetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen und maximal für 6 Wochen pro Kalenderjahr wird diese Verhinderungspflege von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt. Mit maximal 2.418 Euro wird die Verhinderungspflege bezuschusst, die auch stunden- oder tageweise beansprucht werden darf.
Pflegezeit für Arbeitnehmer
Jedem Arbeitnehmer, der einen Angehörigen pflegt, wird eine sogenannte Pflegezeit von maximal sechs Monaten ermöglicht. Während dieser Pflegezeit erhält der Angehörige kein Gehalt. Der Lohnverlust kann seit Beginn des Jahres 2015 jedoch mit einem zinslosen Darlehen des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) finanziert werden. Das Darlehen ist nach dem Ende der beanspruchten Pflegezeit in Raten zurück gezahlt werden. Der Anspruch auf diese Pflegezeit betrifft aber nur Beschäftigte eines Unternehmens mit mehr als 15 Angestellten. Für eine akut eintretende Pflegebedürftigkeit und deren Organisation hat jeder Angehörige die Möglichkeit sich 10 Tage von seinem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Hierfür muss er nicht auf sein Gehalt verzichten! Die Pflegeversicherung bezahlt ca. 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt) als sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld.
Der pflegende Angehörige ist nicht allein
Diese finanziellen als auch beratenden Unterstützungs- und Informationsmöglichkeiten sind nur Beispiele aus dem großen Pool, der für betroffene Angehörige zur Verfügung steht. Viele weitere Informationen und Hilfestellungen können noch individuell bei den beratenden Stützpunkten, Ämtern und Versicherungen erfragt werden. Wer sich die persönliche Pflege eines Angehörigen vorgenommen hat, diesen in dessen oder seinem Zuhause pflegt, hat sehr viele Fragen und benötigt gerade am Anfang sehr viel Hilfe und Unterstützung. Die Pflege im Kreis der Familie ist eine zeitaufwändige und belastende Aufgabe, bei welcher niemand allein gelassen werden will. Nützen Sie die umfangreichen Möglichkeiten der Beratung und die zahlreichen Mittel der finanziellen Unterstützung für diese Aufgabe. Sie stellen eine wertvolle Hilfe dar – sowohl für den pflegenden Angehörigen als auch für den Hilfsbedürftigen selbst.
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