30 Jun Tagespflege Kosten
Tagespflege Kosten
Die Pflege des hilfsbedürftigen Angehörigen zu Hause durch Angehörige bedeutet sehr viel Verantwortung – und einen großen Zeitaufwand. Für die berufstätige Pflegeperson ist es schlicht nicht möglich, sich tagsüber um die Betreuung zu kümmern. Ist die Hilfe mobiler Pflegedienste nicht ausreichend, so gibt es Unterstützung durch das Angebot der Tagespflege. Kosten, die dabei entstehen, gehören teilweise zum Leistungsumfang der Pflegekasse. Anspruch auf anteilige Kostenübernahme durch die Pflegekasse besteht ab Pflegerad 2.
Definition der Tagespflege und Kosten
Für die Inanspruchnahme der Tagespflege kann es mehrere Gründe geben. Oft besteht bei pflegebedürftigen Angehörigen ein erhöhter Pflegebedarf. Kann der Pflege-Verantwortliche sich nicht ausreichend um den hilfsbedürftigen Angehörigen kümmern, so kann dieser stundenweise in einer Tagespflegestätte versorgt werden. In der Tagespflege wird der Hilfsbedürftige von professionellen Pflegekräften – meist zwischen 8 und 16 Uhr – versorgt. Es sind nicht nur Mahlzeiten, die die Tagespflegestätten bieten. Oft sind es verschiedene Therapie- und Freizeitangebote, die auch zu neuen Kontakten und Aktivitäten führen. Die Kosten teilen sich die zuständige Pflegeversicherung und die Betroffenen.
Die Tagespflege: Kosten die übernommen werden
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten, Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Ivestitionskosten für die Bereitstellung und den Unterhalt der Tagespflegeeinrichtung, übernimmt ab Pflegrad 2 die zuständige Kommune. Die Abrechnung mit der Kommune erfolgt direkt durch die Pflegeeinrichtung.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden hierbei nicht von der Pflegekasse übernommen.
Finanzierung der Tagespflege
Die Pflegeversicherung übernimmt die monatlichen Kosten der Tagespflege abhängig vom Pflegegrad bis zu folgender Höhe:
- Pflegegrad 2: 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Hierbei handelt es sich um sogenannte Pflegesachleistungen, die direkt durch die Betreuungseinrichtung mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 – 5 haben zusätzlich Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro, der für die Finanzierung der Tagespflege mit verwendet werden kann. Auch bisher nicht in Anspruch genommene Leistungen der Verhinderungspflege dürfen zur Finanzierung der Tagespflege genutzt werden. Hierbei gilt ein Maximalbetrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr.
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Die Abrechnung der übernahmefähigen Kosten für die Tagespflege erfolgt über sogenannten Pflegesachleistungen, entsprechend dem Pflegegrad. Wenn das monatliche Budget nicht aufgebraucht wird, können Pflegebedürftige weiterhin anteilig Pflegegeld erhalten.
Kombinationsleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese werden folgendermaßen berechnet: Der Maximalbetrag der Pflegesachleistungen (abhängig vom Pflegegrad) , entspricht 100 Prozent. Wenn davon beispielsweise 30 Prozent nicht in Anspruch genommen werden, kann dieser Prozentsatz auf das Pflegegeld übertragen werden. Es werden dann 30 Prozent des Pflegegeldes ausbezahlt.
Das Angebot der Tagespflege ist ein wichtiger Dienst, um hilfsbedürftige Angehörige während des Tages zu betreuen. Die privat zu tragenden Tagespflegekosten bedeuten sicher für viele pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige einen finanziellen Einschnitt. Die Inanspruchnahme einer Tagespflegeeinrichtung hilft jedoch, einer Heimeinweisung und der vollständigen Aufgabe der bisherigen Lebensumstände entgegen zu treten.
No Comments