27 Okt Pflegestärkungsgesetz II
Pflegestärkungsgesetz II – Pflege-Verantwortung
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II soll in Zukunft das Anrecht auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erweitert werden. Was im Parlament von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Kollegen beschlossen wurde, wirft eine umfassende Frage auf: Wer soll den erhöhten Pflegeanspruch sicherstellen?
Was bedeutet das Pflegestärkungsgesetz II?
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar 2016 in Kraft tritt und mit der Umstellung der Leistungsbeiträge und Begutachtungsverfahren der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 wirksam wird, wird der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst. Ganz im Sinne der Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und der Pflegekräfte erhalten Bedürftige unabhängig von Art der Erkrankung gleichberechtigt Zugang auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Bis zu 500.000 Menschen können durch das neue Pflegestärkungsgesetz mittelfristig mit einer zusätzlichen Unterstützung rechnen.
Was ist das Ziel des Pflegestärkungsgesetz II?
Der Erhalt der Selbständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten soll mit dem Pflegestärkungsgesetz II gefördert werden. Fünf Pflegestufen ersetzen in Zukunft die drei Pflegestufen und erleichtern die Einordnung der eingeschränkten Alltagskompetenz (besonders bei Demenzerkrankten). Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden in gleichem Maße erfasst und bei der Einsstufung berücksichtigt. Der Grad der Selbständigkeit wird bei der Begutachtung in sechs Bereichen gemessen. Die unterschiedliche Gewichtung führt zu einer Gesamtbewertung und die Einstufung in den Pflegegrad. Die sechs Bereiche, die im Pflegestärkungsgesetz II als Bewertungsgrundlage dienen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Probleme
- Selbstversorgung
- Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Weitere Verbesserungen durch das Pflegestärkungsgesetz II
In stationären Pflegeeinrichtungen steigt das zusätzliche Betreuungsangebot. Der Grundsatz „Reha vor Pflege“ wird durch das Pflegestärkungsgesetz II gefördert. Pflegepersonen wie pflegende Angehörige werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert und durch Pflegekurse unterstützt. Wirtschaftlich fundierte Personalbemessungssysteme und Qualitätssicherungssysteme werden angewendet um die Versorgung der Pflegebedürftigen zu optimieren.
Wie kann das Pflegestärkungsgesetz II umgesetzt werden?
Diese Frage stellen sich Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige. Bereits heute fehlt es an ausreichendem qualifiziertem und motiviertem Fachpersonal in Deutschland. Es wird mit dem Pflegestärkungsgesetz II ein Anspruch geschaffen, der kaum realisierbar scheint. Seit Jahrzehnten ist der unzureichende Personalschlüssel in Pflegeheimen bekannt. Die permanente Überlastung der Pfleger und die notdürftige Versorgung der Bewohner ist Programm. Nur wenige lassen sich in Deutschland zum Altenpfleger und Krankenpfleger ausbilden, wer die Ausbildung abgeschlossen hat, gibt oft nach wenigen Berufsjahren wegen Überlastung auf.
Wichtige Säule im Pflegestärkungsgesetz II, die häusliche Pflege
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II räumt der Staat auch der häuslichen Pflege durch Angehörige eine wichtige Stellung ein. Soziale Absicherung und Ausbildungsprogramme sollen Angehörige dazu motivieren die häusliche Pflege selbst zu übernehmen. Trotzdem ist der Wunsch nach häuslicher Pflege nicht immer zu realisieren. Mit steigendem Pflegegrad steigt auch die physische und körperliche Belastung der Pflegebetreuung Zuhause. Bleibt auf die bessere finanzielle Unterstützung durch das Pflegestärkungsgesetz II zu hoffen, um den Pflegebedarf privat professionell zu organisieren. Eine Pflegekraft im Haushalt des Pflegebedürftigen kann die Ziele des Pflegestärkungsgesetzes II umfassend umsetzen und für eine verantwortungsvolle Pflege sorgen. Doch, wo findet man eine bezahlbare und zuverlässige Pflegekraft? In Deutschland wohl kaum. Pflegekräfte aus Polen für die häusliche Pflege zu engagieren hat sich bereits seit Jahren bewährt um die Pflege-Verantwortung für Angehörige ernsthaft wahrzunehmen.
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